6.7.2020 Oberstdorf. Die Polizei zeigte am Wochenende mehrere Fahrzeugführer an, welche ohne die nötige Genehmigung die gesperrten Täler und Straßen befuhren bzw. darin parkten.

Das Befahren und Parken in Landschaftsschutzgebieten ohne Genehmigung ist generell verboten.

Das Parken im Landschaftsschutzgebiet ist nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.

Unter anderem stand ein Fahrzeug mitten in einem Bachbett, mehrere Fahrzeuge wurden im Bereich Freibergsee kontrolliert, da sie ohne Genehmigung dorthin zum Baden fahren wollten.

(PI Oberstdorf)

(Symbolfoto: Bayerische Polizei)