8.7.2020 Landkreis Ostallgäu. Bis zum 31.10.2020 haben Schüler*innen weiterführender Schulen die Möglichkeit, ihren Schulwegkosten im Schuljahr 2019/2020 ersetzt zu bekommen.
Nach dem Stichtag eingehende Anträge auf Kostenerstattung können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend.
Soll der Schulweg im laufenden beziehungsweise kommenden Schuljahr mit dem Auto zurückgelegt werden, ist eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise möglich. Hier gilt es, sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abzustimmen.
Zeitersparnis als Voraussetzung
Grundsätzlich werden Anträge genehmigt, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht beziehungsweise die Nutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt.
Genehmigt werden zudem Anträge von Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft, sofern sie wirtschaftlicher sind. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Berufs-, Berufsfachschüler sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen.
Sowohl bei den Erstattungsanträgen als auch den Anträgen zur Genehmigung eines privaten Kraft-fahrzeugs ist die Bestätigung der jeweiligen Schule notwendig. Diese ist in den Schulsekretariaten, die noch bis zum Schuljahresende besetzt sind, zu erhalten.
Auskünfte gibt es beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern: 08342 911-447 (Frau Gellrich), 08342 911-445 (Frau Socher) sowie unter 08342 911-328 (Frau Zwick).