10.7.2020 Kaufbeuren. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen, die Mehrwertsteuer für Leistungen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent, bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken.

Für die Wasserverbrauchsgebühren und Wasserherstellungsbeiträgen sowie Kostenerstattungen bei der Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlüsse gilt seit vielen Jahren der verminderte Steuersatz von 7 Prozent bzw. ab 1. Juli 5 Prozent. Somit gibt das Städtische Wasserwerk Kaufbeuren die Steuersenkung in vollem Umfang weiter.

Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen bleibt unverändert. Vielmehr erfolgt die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung mit der Jahresendabrechnung, in der die entsprechende Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Die Zählerstände werden wie gewohnt zum Jahresende angefordert. Mit der Jahresendabrechnung wird dann der gesamte Jahresverbrauch 2020 mit dem geringeren Satz von 5 Prozent besteuert.

Für Rückfragen steht Ihnen das Städtische Wasserwerk gerne zur Verfügung.