19.6.2022 Füssen/Ostallgäu. Am Samstagvormittag reiste ein italienischer Staatsbürger mit seinem Pkw in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde einer Kontrolle unterzogen.

Hierbei konnte er sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.

Den kontrollierenden Bundespolizisten händigte er zusätzlich eine Verlustbescheinigung seines italienischen Führerscheins aus, welche bereits 2019 ausgestellt wurde.

Darüber hinaus hatte der damals verlorene Führerschein im selben Jahr seine Gültigkeit verloren. Eine Neubeantragung unterließ der 48-Jährige.

(Symbolfoto: Bayerische Polizei)

Die weitere Sachbearbeitung wurde durch eine Streife der Polizei Füssen übernommen.

Die Überprüfung in Italien ergab, dass der Kraftfahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Es wurde zur Sicherstellung des Strafverfahrens ein Geldbetrag in dreistelliger Höhe einbehalten.

(PI Füssen)

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