26.12.2022 Memmingerberg. Die Beamten der Grenzpolizeigruppe Memmingen stellten auch am ersten Weihnachtsfeiertag einige ausländerrechtliche Verstöße fest.
Am Flughafen erschienen ein 25-jähriger Albaner und ein 35-jähriger Bosnier, die ihren erlaubten Aufenthalt um 55, bzw. 147 Tage überzogen hatten. Die beiden erwartet nun eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und sie müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Im Anschluss konnten sie ihre Reise in das jeweilige Heimatland fortsetzen.
Nicht fortsetzen darf seine Reise dahingegen ein 37-jähriger Tunesier. Der Mann wurde bei der Überprüfung eines Reisebusses am Memminger Bahnhof, genau wie ein 22-jähriger Marokkaner, auffällig. Während der Marokkaner jedoch zumindest einen französischen Aufenthaltstitel aber keinen Pass vorweisen konnte und seine Reise deswegen nach der Eröffnung eines Strafverfahrens fortsetzen durfte, konnte der Tunesier keinerlei Dokumente vorlegen.
Symbolbild (© Bayerische Polizei)
Die Beamten konnten vor Ort lediglich ermitteln, dass der Mann vermutlich bereits in Frankreich Asyl beantragt hat. Deshalb wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet und er wurde nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen in Richtung Frankreich entlassen.
(PI Memmingen-GPG)