4.12.2022 Füssen/Ostallgäu. Ein 40-jähriger Pkw-Fahrer verursachte in der Nacht von Freitag auf Samstag mit einem ihm von der Firma zur Verfügung gestellten Pkw einen Verkehrsunfall.
Am Folgetag erklärte er seinem Arbeitgeber, dass er Opfer einer Verkehrsunfallflucht durch einen unbekannten Dritten geworden sei und nichts für den Schaden könne.
Die vom Arbeitgeber hinzugerufene Polizei nahm sich dem Sachverhalt an und begann mit der Unfallaufnahme. Im Zuge dessen ergaben die Ermittlungen der Beamten jedoch schnell, dass der 40-Jährige selbst für den Schaden verantwortlich sein muss.
Aufgrund dessen muss sich dieser nun selbst wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
Symbolfoto (© Bayerische Polizei)
Zusätzlich erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat, da er seine Geschichte nicht nur gegenüber seinem Arbeitsgeber, sondern auch nach Belehrung zur Wahrheitspflicht gegenüber der Polizei zu Protokoll gab.
(PI Füssen)