7.12.2022 Holzgünz/Unterallgäu. Im Rahmen einer vierstündigen Kontrolle auf dem Parkplatz Burgacker-Süd nahm die Autobahnpolizei Memmingen mit Unterstützung der VPI Neu-Ulm am Dienstagvormittag (06.10.2022) den gewerblichen Personen- und Güterverkehr in den Fokus.

Dabei stellten die Kontrolleure eine Vielzahl an Verstößen fest. Insgesamt sieben Berufskraftfahrer hatten sich nicht an die vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten gehalten oder konnten keine EU-Fahrerbescheinigung vorweisen. Dies hatte Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz und dem Güterkraftverkehrsgesetz zur Folge.

Die Fahrer eines polnischen Kleintransporters, die mehrere Personen gewerblich von Polen in die Schweiz beförderten, konnte die erforderliche Lizenz für die internationale Personenbeförderung nicht vorweisen.

Symbolfoto (© Bayerische Polizei)

Bei einem mit Gefahrgut beladenen Sattelzug stellten die Beamten unter anderem fest, dass die vorgeschriebene Ausstattung des Fahrzeugs nicht vorschriftsmäßig war, es fehlte ein erforderlicher Feuerlöscher. Gegen ihn und die verantwortliche Spedition leiteten sie Bußgeldverfahren ein.

Außerdem stellten die Polizisten bei zahlreichen Lkw und Kleintransportern eine Überladung, Mängel bei der Ladungssicherung und teilweise gravierende Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest.

Ein 48-jähriger mazedonischer Berufskraftfahrer konnte zudem den benötigten Aufenthaltstitel nicht vorweisen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft forderten die Beamten ihn zur unverzüglichen Ausreise auf.

Insgesamt behielt die Autobahnpolizei Memmingen Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 5.000 Euro ein.

(APS Memmingen)

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