1.12.2022. Am zweiten bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 8. Dezember 2022, um 11 Uhr eine Probewarnung statt.
Das Landratsamt Ostallgäu weist darauf hin, dass im Landkreis dadurch lediglich die mobilen Sirenenanlagen der Stadt Buchloe, der Gemeinde Günzach und der Stadt Marktoberdorf im Stadtteil Leuterschach ausgelöst werden. Die Feuerwehrsirenen werden im Rahmen des Warntages nicht aktiviert.
Die Probewarnung erfolgt erstmals auch über den Warnkanal „Cell Broadcast“. Das bedeutet, dass alle Mobiltelefone, die Cell-Broadcast-Nachrichten empfangen können, eine Warnmeldung erhalten. Nähere Informationen zum Cell Broadcast sind auf der Seite des BKK unter www.bbk.bund.de/cellbroadcast zu finden. Außerdem werden Personen über die von der vom BBK betriebenen Warn-App NINA probeweise gewarnt.
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Test-Warnung über Fernsehen, Radio und öffentliche Infotafeln
Auch alle so genannten Warnmultiplikatoren, zum Beispiel Rundfunkanstalten und Medienunternehmen, erhalten die Probewarnung. Die Medien versenden die Warnung wiederum in ihren Systemen und Programmen: an Endgeräte wie Radios, Smartphones oder, wo vorhanden, digitale Informationstafeln. Parallel dazu können auf Ebene der Länder und der teilnehmenden Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel wie beispielsweise mobile Sirenen probeweise aktiviert werden.
Laut Mitteilung des BBK soll die Probewarnung den Menschen in Deutschland grundlegende Kenntnisse zum Thema Warnung vermitteln und sie sensibilisieren für Fragen wie „Wovor werde ich gewarnt?“, „Wer warnt mich?“, „Wie werde ich gewarnt?“, „Wo erhalte ich vertrauenswürdige Informationen?“ und „Wie soll ich reagieren, wenn ich eine Warnung empfangen habe?“. Ziel sei es, dass potenziell Betroffene von einer Warnung wissen, wie sie sich in Gefahrenlagen eigenständig schützen und wo und aus welcher Quelle sie Informationen erhalten können.
Allgemeine und weitere Informationen zum bundesweiten Warntag bietet die Internetseite www.bundesweiterwarntag.de des BKK.