24.7.2023 Landeck/Tirol (Österreich). Ein 44-jähriger Tunesier aus dem Bezirk Landeck bezog im Zeitraum vom 09.11.2020 bis zum 10.03.2021 Notstands-/Überbrückungshilfe, im Zeitraum vom 22.09.2021 bis zum 19.10.2021 Arbeitslosengeld sowie im Zeitraum vom 27.04.2022 bis zum 31.05.2022 ebenfalls Arbeitslosengeld vom zuständigen AMS.

Obwohl sich der 44-Jährige während dieser Zeiträume nachweislich mehrmals im Ausland aufhielt, unterließ er es diese Aufenthalte dem AMS bekanntzugeben.

Dadurch entstand ein Schaden in der Höhe eines unteren, vierstelligen Eurobetrages.

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