23.12.2022 Kempten (Allgäu). Das Rechtsamt der Stadt Kempten informiert, dass Feuerwerkskörper der Kategorie II nur vom 29. bis 31. Dezember 2022 angeboten und verkauft werden dürfen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar ohne gesonderte Erlaubnis möglich.
Dabei ist zu beachten, dass das Abbrennen der Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten ist.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Ge-genstände der Kategorie II nicht erwerben, nicht aufbewahren und auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen.
Besucherinnen und Besucher des Mariabergs werden dringend gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass Feuerwehrzufahrten und Rettungswege vollständig freigehalten werden.