9.12.2022 Landkreis Ostallgäu. Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

 

Durch die von der Bundesregierung kurzfristig auf den Weg gebrachten Anpassungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes bemühen sich nach Kräften, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe  ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht sind hier  sowie auf den Seiten des Landratsamtes zu finden.

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