23.4.2023 Wald/Ostallgäu. Am Samstagnachmittag fuhr ein 12-Jähriger mit einem E-Scooter im Wohngebiet.

An einer Kreuzung bemerkte er die von rechts kommende und vorfahrtsberechtigte 49-jährige Pkw-Fahrerin zu spät und stieß frontal in die linke Seite des Pkws. Der Junge stürzte zu Boden und obwohl er sogleich selbstständig aufstehen konnte zog er sich leichte Schürfwunden zu.

Mit seiner hinzugerufen Mutter begab er sich anschließend ambulant ins Krankenhaus.

(Foto: Polizei)

Die 49-jährige Pkw-Fahrerin blieb unverletzt.

Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von ca. 6300,- Euro.

Abgesehen davon, dass zum Führen von Elektrokleinstfahrzeugen das Mindestalter 14 Jahre beträgt überschritt der E-Scooter die maximal erlaubte Geschwindigkeit von 20 km/h und hatte folglich keine Zulassung für den Straßenverkehr in Deutschland.

(PI Marktoberdorf)

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