2.8.2023 Salzburg (Österreich). Anlässlich der Eröffnung der Salzburger Festspiele wird gemäß § 54 Abs. 5 SPG eine Videoüberwachung angeordnet.

Anordnung Videoüberwachung gemäß § 54 Abs. 5 SPG der Landespolizeidirektion Salzburg vom 25.07.2023

Gemäß § 54 Abs. 5 SPG wird angeordnet:

Am 27.07.2023, zwischen 09:00 Uhr und 24:00 Uhr werden anlässlich des traditionellen Empfangs des Herrn Bundespräsidenten mit militärischen Ehren am Residenzplatz, dem Festakt zur Eröffnung der Salzburger Festspiele im Großen Festspielhaus, dem Festessen zu Ehren des Herrn Bundespräsidenten sowie rund um die Opernpremiere „Le Nozze di Figaro“ im Haus für Mozart für die Dauer der Veranstaltungen bzw. der Reisebewegungen der Teilnehmer zu den Veranstaltungsstätten situationsbedingt, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, im öffentlichen Raum, zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe personenbezogene Daten Anwesender mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten („mobile Videoüberwachung“) ermittelt.

Der Überwachungsbereich umfasst folgendes Gebiet: Das Innenstadtgebiet zwischen Marko-Feingold-Steg, Elisabethkai, Schwarzstraße, Platzl, Giselakai, Imbergstraße bis Mozartsteg, Rudolfskai, Mozartplatz, Residenzplatz, Kapitelplatz, Domplatz, Franziskanergasse, Toscaninihof, Haus für Mozart, Großes Festspielhaus, Hofstallgasse, Herbert-von-Karajan-Platz, Bürgerspitalgasse, Bürgerspitalplatz, Münzgasse, Gstättengasse, Museumsplatz, Grießgasse, Franz-Josef-Kai.

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