Donnerstag, 17. März 2022

17.3.2022 Mindelheim. Eine Geschädigte bot vor rund fünf Jahren über eine Immobilienplattform im Internet eine Eigentumswohnung zur Miete an. Seitdem wird sie in regelmäßigen Abständen von einer angeblichen Maklerin einer Immobilienfirma angerufen und gefragt, ob sie diese Immobilie verkaufen würde.

Die Wohnung ist längst vermietet. Daher ist sich die Geschädigte bewusst, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt und legt auf, bevor die Täter Forderungen stellen können. Zu einem Schaden ist es bislang nicht gekommen.

Beim hier verwendeten Modus handelt es sich um eine seit einigen Jahren verwendete Masche des Callcenterbetrugs. Die Opfer werden auf Grund teils stark veralteter Einträge auf entsprechenden Plattformen angerufen und gefragt, ob sie ihre Immobilie verkaufen.

Symbolfoto (© Bayerische Polizei)

Ziel der Täter ist es, die Opfer zu Überweisungen auf ausländische Konten oder gar zu einem Treffen mit Geldübergabe, Stichwort Geldwäsche, zu veranlassen. In der Regel legen die Täter auf, wenn die Frage, ob die Immobilie zu verkaufen ist, mit Nein beantwortet wird.

(PI Mindelheim)

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