Montag, 4. April 2022

1.4.2022 Landkreis Ostallgäu. Ab dem 4.4. entfällt für Besucher*innen des Landratsamtes grundsätzlich die Pflicht, einen 3G-Nachweis zu erbringen bzw. einen Termin zu vereinbaren.

Das gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes. Eine Terminvereinbarung ist für alle Bereiche trotzdem möglich. Das Landratsamt bittet darum, diese falls möglich zu nutzen.

Für den Bürgerservice – und damit die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinvorgänge – oder die Registrierung der Ukraineflüchtlinge ist eine Terminvereinbarung auch künftig erforderlich. Eine FFP2-Maske bleibt zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Landrätin bittet um gegenseitige Rücksichtnahme

„Wir freuen uns sehr, die Bürgerinnen und Bürger wieder unter entschärften Zugangsbedingungen im Landratsamt begrüßen zu dürfen“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Trotz der Lockerungen befinden wir uns aber weiterhin in einer Phase der Pandemie mit höchster Infektionszahlen. Aus Rücksicht auf das Personal und die Mitbürger bitte ich daher alle Besucherinnen und Besucher, sich so vorbildlich wie bisher an die verbleibenden Schutzmaßnahmen zu halten.“

Die FFP2-Maskenpflicht bei näherem Kontakt gilt auch für die Mitarbeitenden des Landratsamtes – sowohl beim Kontakt mit Besucherinnen und Besuchern als auch beim Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen.

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