23.3.2022 Unterallgäu. Eine Streife des Gefahrguttrupps kontrollierte am gestrigen Vormittag, 22.3.2022, in Ungerhausen einen Gefahrgut-Lkw. Der Sattelzug war mit acht Tonnen entzündbaren flüssigen Stoffen beladen.

Als die Beamten sich den Lkw genauer ansahen, stellten sie sowohl das Fehlen von diversen Ausrüstungsgegenständen sowie geringfügige Ladungssicherungsmängel fest.

Nachdem die Beamten eine unmittelbare Nachrüstung anordneten, gestatteten sie die Weiterfahrt. Der Fahrer, der Beförderer sowie der Verlader erhalten nun je eine Anzeige nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

(Symbolfoto: Bayerische Polizei)

Eine knappe Stunde später hielten die Beamten auf der BAB A96 bei Türkheim einen rumänischen Lkw für eine Kontrolle an. Hierbei brachte die Streife in Erfahrung, dass dasselbe Fahrzeug bereits eine Woche zuvor wegen eines Verstoßes gegen die Kabotagebestimmungen vom Bundesamt für Güterverkehr beanstandet worden war.

Die in Rumänien ansässige Firma ließ danach jedoch nochmals eine innerdeutsche Beförderung durchführen, wodurch wiederum ein Kabotageverstoß nach dem Güterkraftverkehrsgesetz begangen wurde. Von dem betroffenen Unternehmen behielten die Beamten deshalb eine Sicherheitsleistung in einer mittleren dreistelligen Höhe ein.

Sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer wurden eingehend über die geltenden Kabotageregelungen belehrt. Anschließend durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.

(APS Memmingen)

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