Sonntag, 27. März 2022

27.3.2022 Immenstadt/Oberallgäu. Am 26.3.2022, gegen 14:40 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in Immenstadt einen Pkw, an dem ein rotes „Händlerkennzeichen“ angebracht war.

Auf Nachfrage, warum die Fahrt mit einem roten Kennzeichen durchgeführt wurde, konnte der 31-jährige Fahrer schließlich keinen plausiblen Grund nennen.

Es handelte sich somit um keine Probe- / Prüfungs- oder Überführungsfahrt. Deshalb erwarten den Fahrer und auch der Verleiher des Kennzeichens eine Anzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, dem Straßenverkehrsgesetz sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung.

(Symbolfoto: Bayerische Polizei)

(PI Immenstadt)

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