19.7.2020 Lindau. Die Wasserschutzpolizei Lindau (B) beobachtete am Samstagnachmittag ein mit zwei Personen besetztes Schlauchboot mit Außenbordmotor, das in einem Abstand von 30 m bis 60 m entlang der Uferzone vor der Insel Lindau fuhr.

Zum Schutz von Schwimmern ist das Fahren entlang des Ufers in einem Bereich von 300 m unter Maschinenantrieb nicht gestattet.

Weiter verstieß der 63-jährige Bootsführer gegen diverse Ausrüstungsvorschriften der Bodenseeschifffahrtsordnung.

Der Bootsführer muss nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

(PI Lindau)

(Symbolfoto: Bayerische Polizei)