22.7.2020 Wangen im Allgäu. Das Steueramt der Stadt Wangen teilt mit, dass für die Trinkwasserlieferung die Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 von bisher 7 auf 5 Prozent reduziert wird. Diese Senkung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Für diejenigen Gebührenfälle, bei denen sich im Jahr 2020 keine Änderung beispielsweise wegen eines Eigentumswechsels ergibt, gilt der gekürzte Steuersatz von 5 Prozent für den gesamten Jahresverbrauch 2020.

Die Abschlagszahlungen bleiben unverändert, die bezahlten Beträge werden bei der Abrechnung des Jahresverbrauches berücksichtigt.

Zum 30. Juni 2020 sind weder eine Zwischenabrechnung noch eine Zwischenablesung erforderlich.

Die Jahresgebühr für den Wasserverbrauch des gesamten Veranlagungszeitraum 2020 wird auf der Grundlage des Zählerstands abgerechnet, der zum Ende des Jahres ermittelt wird.

Deshalb weist das Steueramt bereits jetzt daraufhin, dass die Wasserzählerstände zur Endabrechnung noch vor dem 31. Dezember 2020 gemeldet werden sollten, um die Abrechnung mit dem abgesenkten Steuersatz erstellen zu können.