17.7.2020 Landkreis Ostallgäu. Erstanträge müssen beispielsweise bis zum Ende des Monats eingereicht werden, in dem die Schule beginnt.

Das Amt für Ausbildungsförderung am Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen in der Ausbildungsförderung (BAFöG) hin:

Erstanträge müssen bis zum Ende des Monats eingereicht werden, in dem die Schule beginnt. Zweit- und Folgeanträge dagegen sind spätestens im Monat nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Allgemein gilt, dass Leistungen nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden können. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend.

Nähere Informationen zu den Verbesserungen im Aufstiegs-BAFöG, dem früheren Meister-BAFöG, finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Weitere Auskünfte gibt es beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern 08342 911-319 (Frau Haid), 08342 911-257 (Frau Hartmann) und 08342 911-407 (Frau Hnida).